Erst der Ort, dann der Verdacht
Normalerweise läuft eine Ermittlung in eine Richtung: Es gibt einen Verdächtigen, und um den Verdacht zu erhärten, holt sich die Polizei mit richterlichem Beschluss seine Daten. Person zuerst, Daten danach. Ein Geofence-Warrant kehrt das um. Er fragt nicht „gebt uns die Standortdaten dieser Person“, sondern „gebt uns alle Handys, die zu dieser Zeit an diesem Ort waren“ — und sucht den Verdächtigen erst aus dem Ergebnis. Ort zuerst, Person danach.
Die Daten dafür liegen bei den Tech-Konzernen, in der Praxis fast immer bei Google. In dem Fall, der jetzt vor dem höchsten US-Gericht landete, fahndete die Polizei nach einem Räuber und ließ sich die Standortdaten jedes Handys im Umkreis von 150 Metern um den Tatort geben. In so einem Radius steht nicht nur der Täter. Da stehen Passanten, Anwohner, Leute im Bus, Menschen, die mit der Tat nicht das Geringste zu tun haben — und die alle, für einen Moment, zu Datensätzen in einer polizeilichen Abfrage werden.
Am 29. Juni 2026 hat der Supreme Court mit 6:3 entschieden, dass genau das eine Durchsuchung im Sinne des 4. Verfassungszusatzes ist — also grundrechtlich geschützt. Richterin Elena Kagan schrieb für die Mehrheit, der Einzelne habe „eine berechtigte Privatheitserwartung an den Aufzeichnungen über den Standort seines Handys“, und die Polizei greife in dieses geschützte Interesse ein, „selbst wenn nur für begrenzte Zeit und von einem dritten Tech-Konzern“. Es ist die konsequente Fortschreibung der Carpenter-Entscheidung von 2018, in der das Gericht schon für Funkmastdaten festgehalten hatte: Wer seine Daten einem Dritten anvertraut, gibt damit nicht automatisch jeden Grundrechtsschutz auf.
Wichtig ist, was das Urteil nicht ist. Es ist kein Verbot von Geofence-Abfragen. Das Gericht hat den Fall an die Vorinstanz zurückverwiesen, die nun prüfen soll, ob diese konkrete Durchsuchung „angemessen“ war. Die Botschaft lautet nicht „das darf nie passieren“, sondern „dafür braucht es einen Beschluss, der diesen Namen verdient, und eine Abwägung, die das Massenhafte ernst nimmt“. Das ist weniger spektakulär als eine Schlagzeile, aber wirksamer: Eine Praxis, die bisher als simple Datenanfrage durchging, muss sich künftig an der Verfassung messen lassen.
Im Dissens stand unter anderem Richter Samuel Alito, der das Urteil eine „unverantwortliche Eskapade“ nannte, die gefestigte Rechtsprechung destabilisiere. Man kann die Sorge teilen oder nicht — sie zeigt jedenfalls, dass hier eine echte Grenze gezogen wurde und nicht nur ein Formelkompromiss.
Und damit zu der Frage, die das Ganze auch hierzulande relevant macht. Das deutsche Pendant zum Geofence-Warrant heißt Funkzellenabfrage: Ermittler lassen sich geben, welche Mobilfunkgeräte in einem bestimmten Zeitraum in einer bestimmten Funkzelle eingebucht waren. Auch das ist Ort-zuerst-Person-danach. Auch das erfasst regelmäßig Tausende Unbeteiligte für eine Handvoll Verdächtiger. Es ist eine andere Rechtsordnung, ein anderer Maßstab — aber dieselbe Grundfrage: Wie viel Generalverdacht steckt in einer Abfrage, die nicht von einem Menschen ausgeht, sondern von einem Ort? In den USA hat jetzt das höchste Gericht eine Antwort versucht. Die deutsche Debatte darüber, was eine Funkzellenabfrage eigentlich kostet — nicht in Euro, sondern an Grundrecht —, steht noch aus.
Quelle: NPR — Supreme Court restricts use of geofence warrants