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21. September 2026

Wer Nein sagen kann

Auf Hacker News wird seit dem Wochenende ein Essay von Gregory Gundersen diskutiert, der mit einem Satz beginnt, den man sich merken sollte: „Some money is better than others.“ Manches Geld ist besser als anderes. Gundersen erzählt das als Parabel. Ein Dorf zahlt mit grauen Steinen, dann gibt eine Bank Scheine aus, die Banken rechnen untereinander über eine Zentralbank ab, und am Ende rechnen ganze Bankensysteme in der Währung eines Nachbardorfs ab. Jede Ebene ist nur so gut wie das Versprechen der Ebene darüber. Er stützt sich dabei auf den Ökonomen Perry Mehrling, der das die Hierarchie des Geldes nennt.

Was oben steht. Auf deinen Alltag übertragen ist die Sache schnell sortiert. Ganz oben steht Zentralbankgeld, und davon kannst du als Bürger nur eine Sorte anfassen: den Schein. „Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“, steht in § 14 des Bundesbankgesetzes. Piero Cipollone aus dem Direktorium der Europäischen Zentralbank hat es im April in Riga so gesagt: Öffentliches Geld, das Geld der Bürger, ausgegeben von ihrer Zentralbank, gibt es nur noch in physischer Form, als Bargeld. Alles auf deinem Girokonto steht eine Stufe tiefer. Es ist ein Versprechen deiner Bank, und gesetzlich abgesichert ist dieses Versprechen bis 100.000 Euro (§ 8 EinSiG).

Die zweite Achse. In Gundersens Dorf geht es darum, wem man vertrauen muss. Im echten Leben kommt eine zweite Frage dazu: Wer kann eigentlich Nein sagen? Ich finde, das ist die interessantere von beiden. Beim Schein ist die Liste kurz, da reden nur du und die Person mit, der du ihn gibst. Beim Kontoguthaben kommt deine Bank dazu. Und zahlst du mit Karte, auch das Kartennetz, über das die Zahlung läuft. Das sind im Euroraum überwiegend keine europäischen Firmen. Fast zwei Drittel der Kartenzahlungen wickeln nach Cipollones Angaben vom Februar nicht-europäische Unternehmen ab, dreizehn Euroländer hängen vollständig an internationalen Kartensystemen.

Wie das aussieht, wenn jemand Nein sagt. Nicolas Guillou ist französischer Richter am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag. Seit dem 20. August 2025 steht er auf der Sanktionsliste der US-Regierung, weil er an den Haftbefehlen gegen Israels Premier Benjamin Netanjahu und dessen früheren Verteidigungsminister Joav Gallant mitgewirkt hat. US-Firmen dürfen ihm seitdem keine Dienste mehr leisten. Euronews hat im Februar aufgeschrieben, was daraus folgt. Die meisten Kreditkarten kann er nicht nutzen, weil Visa und Mastercard den Markt beherrschen. Die meisten digitalen Dienste sind für ihn gesperrt, selbst Onlinebestellungen scheitern, wenn ein US-Zwischenhändler wie UPS beteiligt ist. Ein Hotel in Frankreich, gebucht über Expedia, wurde Stunden später storniert. Und manche Banken gehen über das Nötige hinaus und lehnen Zahlungen sanktionierter Personen automatisch ab. Sein Satz dazu, übersetzt: „Am problematischsten ist es, wenn es Dienste trifft, für die es tatsächlich keine europäische Alternative gibt.“ Was bleibt ihm in dieser Lage? Der Schein im Portemonnaie. Den kann ihm niemand aus der Ferne sperren.

Ob man die Haftbefehle für richtig hält, spielt für diese Geschichte keine Rolle. Es geht um etwas anderes: Ein europäischer Richter, der in Europa ein Hotel bucht, bekommt sein Nein aus Washington.

Das ist keine steile These von mir. Cipollone hat den Fall in Riga selbst angeführt. Die Abhängigkeit von nicht-europäischer Infrastruktur mache Nutzer verwundbar für einen vollständigen Entzug des Zugangs, und Einzelne könnten ganz handfest betroffen sein, etwa weil sie keine Bankkarte mehr nutzen können. Die Richter des Strafgerichtshofs, sagte er, hätten genau das gerade selbst erlebt. Wenn jemand aus dem Direktorium der Zentralbank so redet, ist das keine Randmeinung mehr.

Europas Antworten. Ich sehe zwei, und keine davon ist fertig. Die erste heißt Wero, die Bezahl-App europäischer Banken. Sie funktioniert von Handy zu Handy und seit November 2025 in ersten deutschen Onlineshops. An die Ladenkasse soll sie erst noch kommen, in Deutschland nach aktuellem Stand 2027. Die zweite ist der digitale Euro, also Zentralbankgeld in digitaler Form. Die Kommission hat ihn im Juni 2023 vorgeschlagen, die Mitgliedstaaten haben sich im Dezember 2025 positioniert, und am 9. Juli hat das Europaparlament mit 416 zu 169 Stimmen den Weg in die Verhandlungen freigemacht, nachdem rechte Fraktionen eine Abstimmung im Plenum erzwungen hatten. Die EZB plant, sofern das Gesetz 2026 steht, einen Pilotversuch ab Mitte 2027 und die erste Ausgabe im Lauf des Jahres 2029.

Und hier wird es genau. Der digitale Euro wäre Zentralbankgeld, aber er ist nicht in jeder Hinsicht ein digitaler Geldschein. Bei Zahlungen ohne Netz, sagt die EZB, kennen die Einzelheiten nur Zahler und Empfänger. Das kommt dem Bargeld nahe. Online dagegen läuft auch der digitale Euro über eine Bank oder einen Zahlungsdienstleister, bei dem du ein Konto eröffnest. Und wie viel du davon halten darfst, soll begrenzt werden, damit nicht zu viel Geld von den Bankkonten abfließt. Die Zentralbank selbst sieht nach eigener Aussage nicht, wer an wen zahlt. Ich lese das so: Die Eigenschaft, um die es hier geht, dass nur die beiden Beteiligten mitreden, gibt es auch künftig vollständig nur offline.

Deshalb halte ich das Begleitgesetz für mindestens so wichtig wie den digitalen Euro selbst. Nach der Position des Parlaments sollen die Euroländer verpflichtet werden, Bargeld zugänglich zu halten, und Geschäfte sollen Bargeld nicht verbieten dürfen. Das klingt nach Nostalgie. Es ist aber der Teil des Pakets, der dir die oberste Stufe der Hierarchie offen hält, egal wie die Verhandlungen über den Rest ausgehen.

Gundersens Dörfer lernen, dass manches Geld besser ist als anderes. Die europäische Lektion aus diesem Jahr ergänzt einen Punkt: Besser heißt auch, dass weniger Leute mitreden. Wie viele Stellen könnten deine nächste Zahlung stoppen? Beim Schein in deiner Tasche reden genau zwei mit, du und der, dem du ihn gibst.

Quelle: Gregory Gundersen, „The Hierarchy of Money“, 20.09.2026; Reden von EZB-Direktoriumsmitglied Piero Cipollone am 19.02. und 01.04.2026; Euronews, 18.02.2026

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19. September 2026

Die Frage war eine andere

Dienstag, 15. September, Kanzleramt, Empfang der Preisträger von „Jugend forscht“. In der Fragerunde meldet sich ein junger Mann, der nach den Berichten zu den beiden Brüdern aus Taunusstein gehört, die beim Bundeswettbewerb den zweiten Platz in Mathematik und Informatik belegt haben. Ihr Projekt kombiniert laut hessenschau „eine spezielle, quantensichere Verschlüsselung, ein angepasstes Sicherheitsprotokoll und ein Netzwerk, das die Herkunft von Anrufen verschleiert“. Wer so etwas baut, weiß, wovon er redet, wenn er den Bundeskanzler nach dessen Klarnamen-Plänen fragt: „Wie lässt sich das vereinen mit Informanten, mit Investigativjournalismus, wenn wir keine Anonymität mehr im Internet vorfinden können?“

Die Antwort. „Bitte komme mir keiner mit Free Speech. Das hat mit Free Speech nichts mehr zu tun.“ Das sei ein libertäres Politikverständnis aus Teilen der USA, das er persönlich nicht teile. Eine liberale Gesellschaft müsse ihre Bürger schützen, „vor falschen Informationen, vor persönlichen Herabsetzungen, vor Diskriminierung“. Und er frage sich, ob „in der digitalen Welt völlig andere Regeln“ gelten, „als wir sie in der analogen Welt hatten“.

Zur Quellenlage, weil es hier darauf ankommt: Die amtliche Fassung der Rede enthält nur die Ansprache, nicht die Fragerunde. Der Wortwechsel lief im Livestream der Bundesregierung, eine Aufzeichnung habe ich dort nicht gefunden. Ich zitiere deshalb nur Sätze, die mehrere Abschriften übereinstimmend wiedergeben, unter anderem die von Telepolis. Nach denselben Berichten sagte Merz außerdem sinngemäß, von botgenerierten Nachrichten habe vor allem die AfD in Sachsen-Anhalt profitiert. Dieser Satz steht überall nur in indirekter Rede. Ich baue nichts darauf.

Neu ist das alles nicht. Beim Politischen Aschermittwoch der CDU in Trier sagte Merz im Februar: „Ich möchte Klarnamen im Internet sehen. Ich möchte wissen, wer da sich zu Wort meldet.“ Politiker stellten sich mit offenem Visier der Auseinandersetzung. „Dann erwarte ich das auch von allen anderen, die sich kritisch mit unserem Land und unserer Gesellschaft auseinandersetzen“, zitiert ihn netzpolitik.org. Man beachte das Wort. Nicht strafbar. Kritisch.

In einem Punkt hat er recht. Deutsches Recht ist nicht das amerikanische. Artikel 5 des Grundgesetzes schützt die Meinungsfreiheit nicht schrankenlos, sie findet ihre Grenzen in den allgemeinen Gesetzen, im Jugendschutz und im Recht der persönlichen Ehre. Beleidigung, Verleumdung und Volksverhetzung sind strafbar, im Netz wie auf der Straße. Wer hierzulande „Free Speech“ ruft und den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung meint, steht im falschen Rechtskreis.

Nur hatte danach niemand gefragt. Die Frage galt nicht der Beleidigung, sondern dem Informanten. Und für die Antwort braucht es keinen Import aus Amerika. Der Bundesgerichtshof hat 2009 im Streit um das Lehrerbewertungsportal spickmich.de entschieden: „Die anonyme Nutzung ist dem Internet immanent.“ Und weiter: „Eine Beschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit auf Äußerungen, die einem bestimmten Individuum zugeordnet werden können, ist mit Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht vereinbar.“ Die Pflicht, sich namentlich zu einer Meinung zu bekennen, begründe die Gefahr, dass der Einzelne „aus Furcht vor Repressalien“ lieber schweigt. Das ist beinahe die Frage des Preisträgers, nur siebzehn Jahre älter. Es ist kein libertäres Politikverständnis aus Teilen der USA. Es ist der VI. Zivilsenat in Karlsruhe.

Und es steht im Gesetz. § 19 Abs. 2 TDDDG, geltendes Bundesrecht: „Anbieter von digitalen Diensten haben die Nutzung von digitalen Diensten und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.“ Auf der Vorgängernorm beruht das Facebook-Urteil des BGH von 2022: Das Netzwerk musste Pseudonyme zulassen. Der Genauigkeit halber: Das Urteil betraf Altverträge aus der Zeit vor der Datenschutz-Grundverordnung, und es galt nur nach außen. Dass die Plattform bei der Registrierung intern den echten Namen verlangt, hielt das Gericht für zumutbar. Wie es unter heutigem Recht aussieht, ließ es offen. Aber in genau dieser Unterscheidung steckt die ganze Debatte: Im Ernstfall identifizierbar ist etwas anderes als Namensschild für alle.

Die eigene Justizministerin sieht das genauso. Stefanie Hubig (SPD) im März zu t-online: „Meine Haltung ist klar: Ich lehne eine staatlich verordnete Klarnamenpflicht im Netz ab.“ Ihr Entwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt, seit April auf dem Tisch, geht den anderen Weg: Wer glaubhaft macht, dass ein Unbekannter seine Rechte verletzt hat, soll beim Landgericht dessen Identität herausverlangen können, in schweren Fällen auch eine Accountsperre. Die Anonymität fällt im Einzelfall und durch einen Richter, nicht vorab und für alle. Der Entwurf hat eigene Probleme. Er stützt sich auf die geplante dreimonatige Speicherung von IP-Adressen, die die Gesellschaft für Freiheitsrechte als anlasslose Massenspeicherung ablehnt. Aber er beantwortet wenigstens die richtige Frage.

„Wie in der analogen Welt“ ist ein gutes Argument. Für die Gegenseite. In der analogen Welt trägt niemand ein Namensschild. Wann hast du zuletzt deinen Ausweis gezeigt, bevor du jemandem widersprochen hast? Du kannst auf dem Marktplatz das Wort ergreifen, ohne dich auszuweisen. Du kannst einer Redaktion einen Umschlag ohne Absender schicken. Und die wichtigste politische Äußerung überhaupt gibst du in einer Kabine ab, deren Geheimnis in Artikel 38 des Grundgesetzes steht. Identifiziert wirst du, wenn es einen Anlass gibt. Eine Klarnamenpflicht würde die analogen Regeln nicht ins Netz übertragen. Sie würde sie umkehren.

Für Informanten ist das keine Stilfrage. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist an dieser Stelle ohnehin dünn. Interne Meldestellen „sollten“ anonyme Meldungen bearbeiten, heißt es in § 16, eine Pflicht, anonyme Kanäle überhaupt einzurichten, gibt es ausdrücklich nicht. Der anonyme Weg nach draußen, zur Redaktion oder ins Netz, ist deshalb oft der einzige, der nicht vom Wohlwollen derer abhängt, über die man etwas zu sagen hat.

Und nützen würde es? Südkorea hatte ab 2007 eine Ausweispflicht für große Portale. Das Verfassungsgericht kippte sie 2012 einstimmig. Die rechtswidrigen Beiträge seien nicht nennenswert zurückgegangen, die Nutzer zu ausländischen Diensten abgewandert, das Risiko von Datenlecks gestiegen, so gibt der Korea Herald die Begründung wieder. Soziologen aus Zürich haben 532.197 Kommentare zu 1.612 Petitionen auf openpetition.de ausgewertet. In Empörungswellen traten die namentlich Auftretenden aggressiver auf als die Anonymen. Das ist eine Plattform und keine Weltformel. Aber die Beweislast liegt bei dem, der ein Grundrecht einschränken will, und nicht bei dem, der es behalten möchte.

Bleiben die Bots. Den massenhaften, koordinierten Einsatz von Bots und Fake-Accounts zu verbieten, steht im Koalitionsvertrag, und dagegen habe ich nichts. Nur hat ein Bot keinen Klarnamen. Wessen Ausweis soll die Plattform da prüfen? Koordinierte Kampagnen sind ein Durchsetzungsproblem gegenüber Plattformen. Eine Ausweispflicht träfe alle, die sich an Gesetze halten, und die Trollfabrik im Ausland gar nicht.

Der Fragesteller hat mit seinem Bruder ein System gebaut, das Gespräche schützt und Spuren vermeidet. Dafür gab es einen Preis beim Bundeswettbewerb und eine Einladung ins Kanzleramt. Soweit die Abschriften reichen, kam der Informant in der Antwort des Hausherrn nicht mehr vor. Die Frage steht also noch. Ich finde, sie verdient eine Antwort. Am besten eine, die den Bundesgerichtshof kennt.

Quelle: Fragerunde beim Jugend-forscht-Empfang im Kanzleramt am 15.09.2026 (Livestream der Bundesregierung, Wortlaut nach übereinstimmenden Abschriften); BGH VI ZR 196/08 und III ZR 3/21; § 19 Abs. 2 TDDDG

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15. September 2026

„Kehraus, Nummer zwei: achtzehn Tage in fünf Stücken“

Achtzehn Tage war hier nichts zu lesen. Wenn du die Startseite in dieser Zeit mehrfach aufgerufen hast — ich sehe das in der Statistik, und es waren erstaunlich viele —, dann weißt du inzwischen, was danach kommt: der Kehraus. Was liegen blieb, in Nummern, kurz und eingeordnet. Diesmal fünf, und sie handeln alle vom selben Missverständnis.

1. Der Fahrer fordert eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Dario Amodei, Chef von Anthropic, hat eine koordinierte Pause in der KI-Entwicklung gefordert — ein bis zwei Jahre. Seine Begründung ist keine Vision, sondern eine Prognose mit Datum: KI-Agenten könnten binnen sechs bis zwölf Monaten große Teile der Internet-Infrastruktur angreifen und Schäden in dreistelliger Milliardenhöhe anrichten. Man darf das bemerkenswert finden: Hier warnt jemand vor dem Produkt, das er selbst verkauft, und zwar mit Fristangabe. Entweder er hält seine eigene Firma für gefährlich — oder die Warnung ist Teil des Vertriebs, weil nur bedeutend klingt, was gefährlich ist. Ich neige zu einem Drittel Wahrheit und zwei Dritteln Positionierung, und genau deshalb ist die Reaktion darauf interessanter als die Forderung selbst.

2. Abgelehnt, und zwar mit dem immergleichen Satz. Donald Trump hat die Pause öffentlich zurückgewiesen: Sie nütze nur China. Peking wiederum nannte Amodeis Warnung Angstmacherei. Zwei Regierungen, die sich sonst über die Tageszeit streiten, sind sich einig, dass Bremsen keine Option ist — jede mit Verweis auf die andere. Das ist die vollendete Form des Wettrüstens: Beide Seiten begründen ihr Tempo ausschließlich mit dem Tempo der Gegenseite, und niemand muss mehr erklären, wohin die Fahrt eigentlich geht. Wer in dieser Konstellation auf eine freiwillige Selbstbeschränkung der Beteiligten hofft, hat den Mechanismus nicht verstanden.

3. Der Satz, der die ganze Debatte sortiert. Matthias Spielkamp von AlgorithmWatch hat auf Amodeis Warnung geantwortet, und sein Text ist das Beste, was ich seit Wochen zum Thema gelesen habe. Seine Beobachtung: Hacken, sich Ressourcen beschaffen, sich selbst verbessern — das sind Handlungen in der wirklichen Welt. Sie brauchen Rechenleistung, Energie, Geld und Zugriffsrechte. Und all das wird von Menschen gewährt. Daraus folgt der Satz, den ich mir aufgeschrieben habe: „Kontrolle ist nichts, was wir an Maschinen verlieren. Es ist etwas, das wir den Unternehmen überlassen.“ Das ist keine Beruhigung, sondern eine Verschärfung. Ein Naturereignis kann man nur überstehen; eine Entscheidung kann man ändern, und dann ist man dafür verantwortlich, wenn man es nicht tut. Die Rede vom KI-Sturm, der über uns kommt, entlastet exakt die Leute, die den Schalter in der Hand halten — und sie stammt oft genug von ihnen selbst.

4. Kanada schreibt ein Gesetz, das dich betrifft. Der Gesetzentwurf C-22 hat im Juni die erste Kammer passiert, Ende September berät der Senat. Nach der Lesart eines internationalen Bündnisses von Netzrechtlern könnte er kanadischen Ministern erlauben, auch europäische Anbieter im Geheimen zu verpflichten, die Sicherheit von Messengern, Speicherdiensten und vernetzten Fahrzeugen zu schwächen. Die Fernwirkung ist der Punkt. Ein Dienst, der in Kanada Geschäfte macht und hier deine Nachrichten transportiert, kann nicht zwei Wahrheiten haben — eine Hintertür ist entweder da oder nicht, und wer sie einbaut, baut sie für alle ein. Dass das Bündnis inzwischen die EU auffordert, dagegen einzuschreiten, zeigt die Lage: Gegen ein Gesetz aus Ottawa hilft dir kein deutscher Datenschutz. Es hilft nur, dass das Rückgrat der Technik quelloffen und prüfbar bleibt.

5. Achtzehn Prozent. Das europäische Recht auf Reparatur gilt seit gut einem Jahr. Im dafür eingerichteten Register stehen rund 2.300 Einträge, und nur etwa achtzehn Prozent davon sind auch nur annähernd regelkonform — der Rest besteht aus Lücken, Umleitungen und nutzlosen Daten. Die schönste Beobachtung steht beim Register-Kolumnisten Rupert Goodwins im Nebensatz: Ausgerechnet chinesische Hersteller erfüllen die Vorgaben am besten. Seine Schlussfolgerung teile ich — das ist kein Scheitern des Gesetzes, sondern sein erstes Jahr. Regeln wirken selten sofort und fast nie freiwillig; sie wirken, wenn jemand nachhält. Nebenan lässt sich besichtigen, dass es geht: Apples neue Siri-Funktionen kommen in der EU vorerst nicht auf die Geräte, weil sie mit den Vorgaben des Digital Markets Act nicht vereinbar sind. Ob man das als Bevormundung liest oder als funktionierende Tür, hängt davon ab, wem man die Entscheidung über das eigene Telefon lieber überlässt.

Was die fünf verbindet, steht in Nummer 3. In jedem einzelnen Fall sieht es aus wie Technik, die über uns kommt — und in jedem einzelnen Fall sind es Menschen, die etwas gewähren oder verweigern: Rechenzeit, Zugriffsrechte, eine Hintertür, einen Registereintrag, eine Funktion auf deinem Telefon. Das ist die unbequeme Nachricht, denn Naturereignisse muss niemand verantworten.

Das größte Stück fehlt wieder, und wieder mit Absicht: Was passiert, wenn solche Systeme nicht Aktien bewegen, sondern Ziele auswählen. Dazu in den nächsten Tagen mehr, in Ruhe und mit den Quellen, die es verdient.

Quelle: —

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15. September 2026

„Zwanzig Sekunden pro Ziel“

Zwanzig Sekunden. So lange hatte ein Mensch nach den Recherchen, über die zwei Forscher gerade bei netzpolitik.org sprechen, maximal Zeit, um ein maschinell vorgeschlagenes Angriffsziel zu prüfen — und oft beschränkte sich diese Prüfung darauf festzustellen, ob es sich um einen Mann handelte. Ich habe heute Morgen geschrieben, das größte Stück fehle mit Absicht: was passiert, wenn solche Systeme keine Aktien bewegen, sondern Ziele auswählen. Zufällig erschienen am selben Tag zwei Texte, die zusammen eine Antwort ergeben. Sie kommen von entgegengesetzten Enden und treffen sich in der Mitte.

Das eine Ende ist ein Staat mit einem Rechenzentrum. Taylor Kate Woodcock, Völkerrechtsforscherin am Asser Institute, und Rainer Rehak vom Weizenbaum-Institut beschreiben im Gespräch mit Constanze Kurz, wie das System Lavender arbeitet. Die Datengrundlage umfasst nach ihrer Analyse rund 13,6 Petabyte: Satellitenbilder, Funkzellenstandorte, Videoüberwachung, Kommunikationsmetadaten, Bewegungsprofile, Zahlungsvorgänge, Familienbeziehungen. Daraus errechnet das System für Menschen einen Risikowert zwischen 1 und 100. Das Verfahren dahinter heißt „Positive Unlabeled Learning“: Es lernt aus bestätigten Fällen ein statistisches Ähnlichkeitsmuster und sucht dann nach Leuten, die diesem Muster ähneln. Der interne Test wies etwa zehn Prozent Fehlerquote aus. Bei rund tausend Vorschlägen am Tag.

Es lohnt sich, bei diesem Satz kurz stehenzubleiben. Zehn Prozent Fehler ist für ein Empfehlungssystem ein passabler Wert — wenn es Filme vorschlägt. Die Frage, ob eine Fehlerquote akzeptabel ist, lässt sich nicht technisch beantworten, sondern nur daran, was am Ende der Kette passiert. Und die Kette endete hier bei einem Menschen mit zwanzig Sekunden.

Der eigentliche Befund steckt aber nicht im Fehler, sondern im Entwurf. Woodcocks Formulierung lautet, ziviler Schaden sei in dem System vorprogrammiert und könne sogar als Kernfunktion gelten. Gemeint ist keine Metapher: Nach den Recherchen war eine Zahl hinterlegter akzeptierter ziviler Opfer je Ziel konfigurierbar — bei niedrig eingestuften Personen in der Größenordnung von fünfzehn bis zwanzig, bei hochrangigen in der Größenordnung von Hunderten. Ein begleitendes Werkzeug trug den Namen „Where's daddy?“ und legte Angriffe auf den Zeitpunkt, zu dem eine Person zu Hause bei ihrer Familie war. Rehak sagt, Menschen seien damit im Grunde in eine große Todesliste eingetragen und von oben nach unten abgearbeitet worden. Woodcock kommt zu dem Schluss, dass alle drei Grundsätze des humanitären Völkerrechts — Unterscheidung, Vorsorge, Verhältnismäßigkeit — systematisch verletzt wurden, und zwar nicht durch Einzelfehler, sondern durch die Bauweise.

Das andere Ende ist eine Handvoll Leute ohne Rechenzentrum. Anthropic hat gestern einen Bericht über Missbrauchsfälle der eigenen Modelle veröffentlicht, und Bruce Schneier hat eine Stelle daraus herausgegriffen: Eine Zelle im nördlichen Jemen nutzte Claude Code als Ersatz für Softwareentwickler, um Lenk-, Navigations- und Steuerungssoftware für drei Raketenprogramme zu schreiben — darunter eine Konstruktion, deren Flugrechner aus Mobiltelefonen bestehen sollte. Bemerkenswert ist die Arbeitsweise: Sie betrieben mehrere Instanzen parallel in verteilten Rollen, eine schrieb Code, eine recherchierte, eine prüfte. Anthropics eigene Bilanz ist unbeschönigt: Die Schutzmechanismen hätten viele Anfragen blockiert, aber nicht alle. Umgangen wurden sie, indem die Leute ihr Ziel verschleierten und die Arbeit über viele Sitzungen verteilten. Einen operativen Erfolg gab es nach derzeitigem Stand nicht; ein Testschuss scheiterte.

Schneiers Schlusssatz ist der kürzeste Kommentar, den man dazu schreiben kann: KI-Systeme demokratisieren Fachwissen und Fähigkeit — meistens sei das gut, manchmal eben nicht.

Was die beiden Enden verbindet, ist nicht die Technik, sondern die Zurechnung. Auf der einen Seite steht ein Apparat, der Tötungsentscheidungen so weit vorbereitet, dass dem Menschen am Ende nur noch das Abnicken bleibt; auf der anderen eine Gruppe, der die Maschine das Fachwissen ersetzt, das ihr fehlte. In beiden Fällen ist das Modell nicht der Täter. Es ist der Multiplikator — und es verteilt die Verantwortung auf so viele Schultern, dass keine mehr trägt. Wer hat die Person auf die Liste gesetzt: das Verfahren, der Betreiber, der Bediener mit zwanzig Sekunden, der Anbieter der Rechenleistung?

Genau an dieser Stelle wird die Frage für uns hier konkret, und zwar nicht moralisch, sondern geschäftlich. Die Infrastruktur unter solchen Systemen ist nach Angaben der beiden Forscher keine Militärtechnik aus dem Rüstungskatalog, sondern gewöhnliche Rechenzentrumsleistung von den Firmen, deren Dienste auch in deutschen Behörden laufen — genannt werden ein Cloud-Rahmenvertrag im Umfang von rund 1,2 Milliarden Dollar mit Google und Amazon, dazu Palantir für die Datenintegration und weitere übliche Namen. Das ist dieselbe Debatte, die hier seit Monaten läuft: Wer den Schalter hat, entscheidet mit, und Verträge sind die Form, in der diese Entscheidung getroffen wird. Die beiden Forscher fordern deshalb Stilllegung solcher Systeme, Transparenzpflichten und Exportkontrollen für die Software — ausdrücklich nicht nur für einen Akteur.

Ich schreibe das mit der gebotenen Vorsicht: Die Zahlen stammen aus Recherchen und aus Herstellerangaben, die Einordnung stammt von zwei Fachleuten, und ich kann beides von hier aus nicht nachmessen. Was ich beurteilen kann, ist die Konstruktionslogik — und die kenne ich aus jedem anderen Automatisierungsprojekt. Wenn ein System Vorschläge in einer Menge produziert, die kein Mensch mehr prüfen kann, dann ist die menschliche Kontrolle nicht eine Sicherung, sondern eine Behauptung. Zwanzig Sekunden sind keine Prüfung. Sie sind das Feigenblatt, das man der Maschine umhängt, damit die Entscheidung weiter nach einer menschlichen aussieht.

Heute Morgen stand hier der Satz, Kontrolle sei nichts, was wir an Maschinen verlieren, sondern etwas, das wir Unternehmen überlassen. Er gilt auch dann noch, wenn es nicht um Aktienkurse geht.

Quelle: Constanze Kurz im Interview mit Taylor Kate Woodcock (Asser Institute) und Rainer Rehak (Weizenbaum-Institut), netzpolitik.org, 14.09.2026; Bruce Schneier zu Anthropics Missbrauchsbericht vom 14.09.2026

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25. August 2026

„Freiwillig, bis Silvester“

Es gibt Wörter, an denen man erkennt, dass gerade etwas schiefgeht, und „Partnerschaft“ ist eines davon. Die EU-Kommission verhandelt seit dem Jahreswechsel mit den Vereinigten Staaten ein Rahmenabkommen namens Enhanced Border Security Partnership. Es soll amerikanischen Behörden bei der Einreisekontrolle Zugriff auf nationale Polizei- und Einwanderungsdatenbanken der EU-Staaten geben, einschließlich der biometrischen. Zustimmen muss, wer im Programm für visumfreie Einreise bleiben will, und zwar bis zum 31. Dezember dieses Jahres. Wer die Frist verstreichen lässt, dessen Staatsangehörige beantragen künftig wieder ein reguläres Besuchervisum — mit Gebühr und persönlichem Termin in der Botschaft.

Eine Vereinbarung, die man unter Androhung eines Nachteils bis zu einem Stichtag unterschreibt, ist vieles, aber keine Partnerschaft. Matthias Monroy hat den Vorgang gestern auf netzpolitik.org aufgeschrieben; die Grundlage ist ein Entwurf, den die Bürgerrechtsorganisation Statewatch im Mai öffentlich gemacht hat. Ohne dieses Leck wüssten wir über den Inhalt praktisch nichts — was für sich genommen schon eine Aussage über das Verfahren ist.

Der Inhalt lohnt das Hinsehen. Abgefragt werden können nach dem Entwurf Datensätze zu strafrechtlichen Verurteilungen, zu Gefahren für die nationale Sicherheit, zu terroristischen Bedrohungen und zu Verstößen gegen das Einwanderungsrecht. Als Anlass genügt, dass „Grund zu der Annahme besteht“, die Einreise könne eine ernsthafte und unmittelbare Gefahr darstellen. Das ist keine Schwelle, das ist eine Formulierung. Wer entscheidet, wann dieser Grund vorliegt, steht nicht in der Norm, sondern in der Praxis der abfragenden Behörde — und die sitzt in diesem Fall nicht hier.

Das schwerwiegendste Detail ist zugleich das unscheinbarste und steht in der Aufsichtsklausel: Die Kontrolle soll „kumulativ“ durch behördeninterne Stellen erfolgen. Man muss das zweimal lesen. Der europäische Datenschutz beruht darauf, dass eine Stelle prüft, die nicht selbst verarbeitet — Unabhängigkeit ist nicht Beiwerk der Kontrolle, sondern ihr Inhalt. Max Schrems, der diesen Punkt vor dem Europäischen Gerichtshof zweimal erfolgreich vorgetragen hat, weist genau darauf hin: Aufsicht innerhalb der Behörde ist keine unabhängige Aufsicht, und der Rechtsweg für Betroffene scheitert in den USA regelmäßig schon daran, dass man in Datenschutzsachen gar nicht erst klagebefugt ist. Ein Recht, das man nicht geltend machen kann, ist eine Absichtserklärung.

Dazu kommt, worauf der europäische Dachverband EDRi in einem offenen Brief im Juli hingewiesen hat: Dem Entwurf fehlt ein belastbarer Diskriminierungsschutz, auch mit Blick auf politische Meinungen. Das ist keine theoretische Sorge. Wenn Abfragen an Risikobewertungen hängen und in die Bewertung einfließt, was jemand öffentlich äußert, dann wird die Frage, welche Meinung als Risiko gilt, von der Regierung beantwortet, die abfragt. EDRi nennt Kritik an der amtierenden US-Regierung, Eintreten für Transgender-Rechte und Teilnahme an Gaza-Protesten als Beispiele — und formuliert die Bewertung des Verhandlungsstands ungewöhnlich deutlich: Der ausgehandelte Text spiegele fast vollständig die US-Forderungen wider und weiche vom Mandat der Mitgliedstaaten ab.

Es gibt in dieser Geschichte genau eine gute Nachricht, und sie ist eine über Schadensbegrenzung. Dass die Kommission überhaupt gemeinsam verhandelt, verhindert, dass jeder Mitgliedstaat einzeln an denselben Tisch gezerrt wird — siebenundzwanzig Verhandlungen gegen dieselbe Gegenseite, jede mit derselben Frist im Nacken, hätten schlechter geendet. Gemeinsam auftreten ist die richtige Antwort auf ein Ultimatum. Sie ändert nur nichts daran, dass es eines ist.

Und damit zum Punkt, an dem dieser Beitrag ausdrücklich nicht in Weltuntergang kippt: Entschieden ist nichts. Das Rahmenabkommen ist ein Entwurf. Ihm müssen das Europäische Parlament und der Rat zustimmen; die konkreten bilateralen Abkommen kommen erst danach, und die Mitgliedstaaten entscheiden nach dem Briefing des Parlaments selbst mit, welche Daten sie überhaupt einbeziehen. Irland und Dänemark stehen aus strukturellen Gründen außerhalb. Das ist kein beschlossener Zugriff, das ist eine laufende Verhandlung mit offenem Ausgang und mehreren Stellen, an denen jemand Nein sagen kann. Wer das jetzt schon als beschlossene Sache beschreibt, nimmt dem Parlament die Rolle ab, die es noch hat.

Bleibt die Frage, die unter dem Vorgang liegt und über ihn hinausreicht. Ein Recht, das man gegen eine Reiseerleichterung eintauscht, war nie ein Recht, sondern eine Vergünstigung — und Vergünstigungen werden neu verhandelt, sobald sich die Machtlage ändert. Der Preis wird hier nicht in Geld genannt, sondern in Zugriff, und er wird nicht von denen bezahlt, die verhandeln, sondern von jedem, dessen Fingerabdruck in einer nationalen Datenbank liegt und der irgendwann einen Flug bucht. Wie beim „freiwilligen“ Scannen privater Nachrichten im Sommer gilt: Die Vokabel, die den Vorgang harmlos klingen lässt, ist immer die, auf die man schauen sollte. Damals war es „freiwillig“. Diesmal ist es „Partnerschaft“.

Souveränität heißt nicht, keine Abkommen zu schließen. Sie heißt, sie nicht unter Frist zu unterschreiben.

Quelle: Matthias Monroy auf netzpolitik.org (24. August 2026) zum von Statewatch veröffentlichten Entwurf; Briefing des Europäischen Parlaments (22. April 2026); EDRi (20. Juli 2026)

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10. Juli 2026

„Freiwillig, die Zweite"

Im Juni endete hier ein Beitrag mit der These, die Chatkontrolle sterbe nicht, sie werde umetikettiert: Der Zwang sei abgewehrt, aber das „freiwillige" Scannen werde verstetigt. Es ist selten, dass sich eine Prognose so schnell und so wörtlich einlöst. Genau das passiert gerade.

Der Stand der Dinge: Das EU-Parlament hat die anlasslose Überwachung im März abgelehnt, die Trilog-Verhandlungen blieben ohne Ergebnis, der nächste Anlauf ist für den 29. September angesetzt. Eigentlich eine Pattsituation. Doch statt sie auszuhalten, versuchen mehrere Mitgliedstaaten jetzt, eine Übergangsregelung zu schaffen, die es Anbietern erlaubt, private Nachrichten und Dateien weiterhin „freiwillig" zu durchsuchen — die Rechtsgrundlage, die alle für ausgelaufen hielten, soll durch die Hintertür zurückkommen. Und wer drängt vorneweg? Deutschland. Dieselbe Koalition, die zu Hause gerade die Informationsfreiheit zurückbaut, will in Brüssel das Mitlesen verstetigen. Transparenzpflichten für den Staat runter, Durchsuchbarkeit der Bürger rauf — man muss das nicht böswillig nennen, aber eine Richtung ist es schon.

Die Berichterstatterin des Parlaments, Birgit Sippel, nennt das Manöver „unlauter" — bemerkenswert deutlich, zumal aus der SPD, also aus der Parteifamilie derselben Bundesregierung. Und der Europäische Datenschutzbeauftragte hat dem Konstrukt jetzt die Kernaussage entzogen: Wahlloses Scannen privater Kommunikation bleibe anlasslose Massenüberwachung, auch wenn es der Anbieter „freiwillig" tut. Das ist der Punkt, den das Wort so geschickt vernebelt. Freiwillig ist an dieser Chatkontrolle genau eine Partei — der Konzern. Der Nutzer, dessen Nachrichten durchleuchtet werden, wird nicht gefragt. „Freiwillige Chatkontrolle" heißt: Meta entscheidet, ob deine Chats gescannt werden. Das als Freiheit zu verkaufen, ist schon sprachlich eine Leistung.

Das Schönste liefert aber die Statistik, und zwar den Befürwortern ins Gesicht: Als die alte Ausnahmeregelung auslief und das anlasslose Scannen pausierte, gingen die Meldungen an die Behörden — nicht zurück. Das zentrale Argument, ohne flächendeckendes Scannen breche die Strafverfolgung ein, hat den einzigen echten Feldversuch nicht überlebt. Man beachte die Logik dessen, was jetzt trotzdem passiert: Die Maßnahme hat sich als wirkungslos erwiesen, also wird sie verstetigt.

Am 29. September wird weiterverhandelt, eine Einigung gilt vor Herbst als unwahrscheinlich. Das klingt nach Entwarnung, ist aber der Mechanismus, vor dem hier schon im Juni gewarnt wurde: Dieses Projekt gewinnt nicht durch Überzeugung, sondern durch Wiedervorlage. Es muss nur einmal durchkommen. Die Gegenseite muss jedes Mal gewinnen.

Quelle: ComputerBase — EU-Staaten halten an anlassloser Überwachung fest; netzpolitik.org — EDPS gegen wahlloses Scannen

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6. Juli 2026

„Gehört dem Volk nicht alles, was der Staat weiß?“

Zu meinem Beitrag über die IFG-Pläne schreibt mir ein Leser einen Gedanken, der zu gut ist, um ihn im privaten Chat zu lassen. Ich beantworte ihn deshalb hier — anonym, aber wörtlich in der Sache:

Könnte man nicht auf Grundlage von Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG argumentieren, dass die Bevölkerung ein immanentes verfassungsmäßiges Recht auf ausnahmslos alle Informationen und Daten hat, die egal welche staatliche Stelle erhebt oder erzeugt? Ausnahmen für die äußere Sicherheit und den Schutz von Persönlichkeitsrechten in mäßigem Rahmen. Aber eigentlich verstößt das Konzept des „Amtsgeheimnisses“ doch gegen unsere Verfassung. Oder ist mein Gedanke so abwegig?

Nein, abwegig ist er nicht. Er landet mitten in einer echten, seit Jahren geführten Debatte — und er zeigt in die richtige Richtung. Nur ist die nüchterne Antwort unbequemer, als sie klingt, und sie hat zwei Hälften, die man auseinanderhalten muss: die Richtung stimmt, der Rechtszustand ist ein anderer.

Fangen wir mit der Norm an. „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ ist der Satz der Volkssouveränität, das Fundament der Demokratie. Aus ihm folgt zwingend, dass der Staat dem Volk Rechenschaft schuldet, und Rechenschaft ohne Einblick ist eine leere Geste. Das Bundesverfassungsgericht kennt diesen Zusammenhang: Demokratie lebt von Öffentlichkeit, von einer Bürgerschaft, die informiert genug ist, um zu urteilen und zu wählen. So weit trägt der Gedanke. Er ist der normative Boden, auf dem das Informationsfreiheitsgesetz überhaupt steht.

Der Sprung, der nicht hält, ist der von „der Staat schuldet Rechenschaft“ zu „jeder Bürger hat ein einklagbares Verfassungsrecht auf ausnahmslos jede Datei“. Diesen Sprung macht das geltende Recht nicht mit. Das Grundgesetz hat sogar eine eigene Norm für Information — Art. 5 Abs. 1: das Recht, sich „aus allgemein zugänglichen Quellen“ zu unterrichten. Klingt nach genau dem, was der Leser will. Ist es aber nicht: Das Verfassungsgericht liest die Norm eng. Sie schützt den Zugang zu Quellen, die schon offen sind — nicht das Recht, eine geschlossene Quelle aufzustoßen. Und ob eine Behördenakte eine „allgemein zugängliche Quelle“ ist, entscheidet das einfache Gesetz. Also genau jenes IFG, das gerade umgebaut werden soll. Die Verfassung reicht die Frage an den Gesetzgeber weiter, statt sie selbst zu beantworten.

Dazu kommt, dass das Grundgesetz Geheimnis nicht nur duldet, sondern an mehreren Stellen voraussetzt. Es kennt einen „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“ — einen geschützten Raum, in dem eine Regierung beraten und ringen kann, ohne dass jeder Zwischenstand sofort auf dem Tisch liegt; das Verfassungsgericht hat ihn selbst gegen die Aufklärungsrechte von Untersuchungsausschüssen verteidigt. Es kennt das Staatswohl, das Brief- und Fernmeldegeheimnis, den Schutz laufender Verfahren. „Das Amtsgeheimnis“ als solches ist deshalb nicht verfassungswidrig. Ein blindes, zweckloses Zumauern wäre in Spannung zur demokratischen Öffentlichkeit — aber die Kategorie Geheimnis ist verfassungsfest, nicht verfassungswidrig. Die beiden Ausnahmen, die der Leser selbst einräumt — äußere Sicherheit und Persönlichkeitsrechte — sind ja bereits das Eingeständnis, dass es nie „ausnahmslos alle Daten“ heißen kann. Und die zweite dieser Ausnahmen hat sogar Verfassungsrang aus der Gegenrichtung: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt die Daten des Bürgers vor dem Staat. Wo der eine „alles offenlegen“ ruft, ruft der Nächste zu Recht „aber nicht meins“.

Und jetzt der Teil, der die Frage tatsächlich beantwortet — durch die Hintertür. Wenn Art. 20 Abs. 2 dem Volk wirklich ein unmittelbares Recht auf alle staatlichen Informationen gäbe, dann wäre die geplante IFG-Verschärfung schlicht verfassungswidrig. Dann könnte FragDenStaat nach Karlsruhe ziehen und das Gesetz kippen lassen. Dass das realistisch nicht geht, dass die Koalition das Auskunftsrecht mit einfacher Mehrheit zusammenstreichen kann, ohne die Verfassung anzufassen — das ist der Beweis, dass es dieses Recht in der erhofften Härte nicht gibt. Die Offenheit steht nicht in der Verfassung. Sie steht in einem einfachen Gesetz. Und was ein einfaches Gesetz gibt, kann eine einfache Mehrheit nehmen.

Damit schließt sich der Kreis zum ursprünglichen Beitrag. Der Leser hat mit seinem Instinkt recht: Die Beweislast sollte bei der Macht liegen, das ist die demokratie-nähere Grundstellung, und sie hat einen verfassungsrechtlichen Widerhall im Demokratieprinzip. Aber sie ist eben nur ein Widerhall, keine Mauer. Das IFG hat diese richtige Richtung 2006 in geltendes Recht gegossen — freiwillig, nicht weil die Verfassung es erzwungen hätte. Genau deshalb ist die Rücknahme so gefährlich. Nicht weil sie ein Grundrecht bricht — dann wäre die Sache einfach, dann übernähme Karlsruhe. Sondern weil sie etwas kassiert, das die Verfassung zwar nahelegt, aber nicht garantiert. Der Schutz der Transparenz war nie eine Festung. Er war immer nur eine Entscheidung, die man jeden Tag neu treffen muss. Der Leser hat die Frage gestellt, ob die Mauer schon steht. Die ernüchternde Antwort: Es ist keine Mauer. Es ist eine Tür — und gerade greift jemand nach der Klinke.

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4. Juli 2026

„Warum wollen Sie das wissen?“

Das Informationsfreiheitsgesetz beruht auf einer einfachen, fast schon eleganten Idee: Amtliche Informationen gehören nicht der Verwaltung, sondern den Bürgern — und deshalb darf jeder sie anfragen, ohne einen Grund zu nennen. Wenn der Staat nicht herausgeben will, muss er das begründen. Die Beweislast liegt bei der Macht, nicht beim Fragenden.

Genau diese Richtung will die Koalition jetzt umdrehen. Nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses — federführend das Innenministerium unter Alexander Dobrindt — soll künftig ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen müssen, wer Akten sehen will. Und das Auskunftsrecht soll nur noch Deutschen und EU-Bürgern zustehen. Aus „der Staat muss sein Schweigen rechtfertigen“ wird „du musst dein Fragen rechtfertigen“. Das ist keine Detailkorrektur. Das ist ein anderes Gesetz mit demselben Namen.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider — nicht irgendeine Aktivistin, sondern die zuständige Aufsicht — formuliert es bemerkenswert deutlich: Einige der Anpassungen hätten eine Tragweite, die „im Ergebnis einer Abschaffung nahekämen“. Die Beschränkung auf Deutsche und EU-Bürger nennt sie undemokratisch. Der Investigativjournalist Markus Grill erinnert daran, was ohne IFG nie ans Licht gekommen wäre — die Maskendeals des Gesundheitsministeriums, das Amthor-Lobbying. Das sind keine Petitessen. Das sind die Fälle, für die das Gesetz gemacht wurde.

Arne Semsrott von FragDenStaat, dessen Plattform einen großen Teil der IFG-Anfragen in Deutschland abwickelt, nennt die Pläne den „bislang weitreichendsten Angriff auf die staatliche Transparenz“ und einen „eklatanten Bruch mit dem Koalitionsvertrag“. Sein bemerkenswertester Satz ist aber eine Prognose: „Wenn legale Wege versperrt werden, dann wird es eben mehr Leaks geben. Dann wird FragDenStaat zum neuen WikiLeaks.“ Man kann das als Drohung lesen. Näher liegt die schlichte Mechanik: Der Informationsdruck verschwindet nicht, wenn man das Ventil schließt. Er sucht sich ein anderes.

Ich habe an dieser Stelle ein eigenes kleines Gegenbeispiel, was offener Staat praktisch bedeutet. Ich arbeite gerade mit der offiziellen, öffentlichen Schnittstelle der Bundestags-Parlamentsdokumentation — Hunderttausende Vorgänge und Drucksachen, sauber dokumentiert, mit freundlich vergebenem API-Schlüssel. Das funktioniert, es kostet niemanden etwas, und es macht das Parlament greifbarer statt angreifbarer. Transparenz ist keine Bedrohung für den Staat. Sie ist der Beleg, dass er sie aushält.

Noch ist das Gesetz nicht durch den Bundestag. Die Petition dagegen hatte binnen Stunden Tausende Unterschriften. Es lohnt sich, den eigenen Abgeordneten zu fragen, wie er dazu steht — solange man dafür noch keinen Grund angeben muss.

Quelle: heise online — Arne Semsrott zu IFG-Plänen; netzpolitik.org — Angriff auf Informationsfreiheit

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30. Juni 2026

Erst der Ort, dann der Verdacht

Normalerweise läuft eine Ermittlung in eine Richtung: Es gibt einen Verdächtigen, und um den Verdacht zu erhärten, holt sich die Polizei mit richterlichem Beschluss seine Daten. Person zuerst, Daten danach. Ein Geofence-Warrant kehrt das um. Er fragt nicht „gebt uns die Standortdaten dieser Person“, sondern „gebt uns alle Handys, die zu dieser Zeit an diesem Ort waren“ — und sucht den Verdächtigen erst aus dem Ergebnis. Ort zuerst, Person danach.

Die Daten dafür liegen bei den Tech-Konzernen, in der Praxis fast immer bei Google. In dem Fall, der jetzt vor dem höchsten US-Gericht landete, fahndete die Polizei nach einem Räuber und ließ sich die Standortdaten jedes Handys im Umkreis von 150 Metern um den Tatort geben. In so einem Radius steht nicht nur der Täter. Da stehen Passanten, Anwohner, Leute im Bus, Menschen, die mit der Tat nicht das Geringste zu tun haben — und die alle, für einen Moment, zu Datensätzen in einer polizeilichen Abfrage werden.

Am 29. Juni 2026 hat der Supreme Court mit 6:3 entschieden, dass genau das eine Durchsuchung im Sinne des 4. Verfassungszusatzes ist — also grundrechtlich geschützt. Richterin Elena Kagan schrieb für die Mehrheit, der Einzelne habe „eine berechtigte Privatheitserwartung an den Aufzeichnungen über den Standort seines Handys“, und die Polizei greife in dieses geschützte Interesse ein, „selbst wenn nur für begrenzte Zeit und von einem dritten Tech-Konzern“. Es ist die konsequente Fortschreibung der Carpenter-Entscheidung von 2018, in der das Gericht schon für Funkmastdaten festgehalten hatte: Wer seine Daten einem Dritten anvertraut, gibt damit nicht automatisch jeden Grundrechtsschutz auf.

Wichtig ist, was das Urteil nicht ist. Es ist kein Verbot von Geofence-Abfragen. Das Gericht hat den Fall an die Vorinstanz zurückverwiesen, die nun prüfen soll, ob diese konkrete Durchsuchung „angemessen“ war. Die Botschaft lautet nicht „das darf nie passieren“, sondern „dafür braucht es einen Beschluss, der diesen Namen verdient, und eine Abwägung, die das Massenhafte ernst nimmt“. Das ist weniger spektakulär als eine Schlagzeile, aber wirksamer: Eine Praxis, die bisher als simple Datenanfrage durchging, muss sich künftig an der Verfassung messen lassen.

Im Dissens stand unter anderem Richter Samuel Alito, der das Urteil eine „unverantwortliche Eskapade“ nannte, die gefestigte Rechtsprechung destabilisiere. Man kann die Sorge teilen oder nicht — sie zeigt jedenfalls, dass hier eine echte Grenze gezogen wurde und nicht nur ein Formelkompromiss.

Und damit zu der Frage, die das Ganze auch hierzulande relevant macht. Das deutsche Pendant zum Geofence-Warrant heißt Funkzellenabfrage: Ermittler lassen sich geben, welche Mobilfunkgeräte in einem bestimmten Zeitraum in einer bestimmten Funkzelle eingebucht waren. Auch das ist Ort-zuerst-Person-danach. Auch das erfasst regelmäßig Tausende Unbeteiligte für eine Handvoll Verdächtiger. Es ist eine andere Rechtsordnung, ein anderer Maßstab — aber dieselbe Grundfrage: Wie viel Generalverdacht steckt in einer Abfrage, die nicht von einem Menschen ausgeht, sondern von einem Ort? In den USA hat jetzt das höchste Gericht eine Antwort versucht. Die deutsche Debatte darüber, was eine Funkzellenabfrage eigentlich kostet — nicht in Euro, sondern an Grundrecht —, steht noch aus.

Quelle: NPR — Supreme Court restricts use of geofence warrants

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20. Juni 2026

Dein Gesicht, jetzt durchsuchbar

„Öffentlich zugänglich“ klingt nach einem harmlosen Wort. Es ist ja schon öffentlich. Dobrindts Sicherheitspaket, dessen drei Gesetzentwürfe das Kabinett Ende April beschlossen hat, macht daraus etwas anderes: BKA und Bundespolizei sollen öffentlich zugängliche Fotos aus dem Internet per Gesichtserkennung gegen Fahndungsbilder abgleichen dürfen.

Das ist nicht dasselbe wie „steht ja eh im Netz“. Dein Selfie, das Gruppenfoto vom Vereinsfest, der Schnappschuss, auf dem du zufällig im Hintergrund stehst — alles wird zum biometrischen Suchschlüssel. „Öffentlich einsehbar“ und „per Gesicht jederzeit auffindbar“ sind zwei verschiedene Dinge. Aus einem Bild, das man sehen kann, wird ein Gesicht, das man finden kann — samt Aufenthaltsort.

Und es trifft nicht die, an die man bei „Fahndung“ denkt. Die Befugnis erfasst nicht nur Beschuldigte, sondern auch Zeugen, Opfer, unbeteiligte Kontaktpersonen. Verdächtig zu sein ist keine Voraussetzung mehr, um in der Abfrage zu landen — es reicht, ein Gesicht zu haben, das irgendwo im Netz auftaucht.

Dazu kommt eine automatisierte Datenanalyse, die zusammenführt, was bisher getrennt lag: Standortdaten, Fingerabdrücke, DNA, abgehörte Kommunikation, Metadaten, Polizeiakten. Die Polizei soll KI auf diesen Daten trainieren dürfen; die Anonymisierung darf entfallen, wenn sie „unverhältnismäßigen Aufwand“ bedeutet, und die Daten dürfen mit privaten Firmen geteilt werden. Das Werkzeug, das für solche Analysen im Raum steht und das das Innenministerium prüft, ist Palantir — die Software des US-Konzerns von Peter Thiel. Das Rückgrat der deutschen Datenpolizei käme dann aus einem fremden Rechenzentrum. Auch das ist eine Frage der Souveränität, und es ist dieselbe, die hier schon öfter stand.

Beschlossen ist nichts davon — das Kabinett hat zugestimmt, der Bundestag noch nicht. Aber die Einwände sind kein Bauchgefühl: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hält die Pläne für „zum Großteil verfassungswidrig“, AlgorithmWatch für europarechtswidrig und durch bloße Änderungen nicht zu retten. Es geht um den Verlust der Anonymität im öffentlichen Raum, um das Profiling Unbeteiligter, um Fehltreffer, um das Fehlen einer Beschränkung auf schwere Straftaten.

Das eigentlich Bemerkenswerte ist die Sprache. „Öffentlich zugänglich“, „Sicherheitspaket“ — Wörter, die nahelegen, es ändere sich nichts: ist ja schon offen, ist ja für die Sicherheit. Was sich ändert, ist die Kategorie. Vom Bild, das man sehen kann, zum Gesicht, das man finden kann. Wer das nächste Mal „öffentlich zugänglich“ liest, darf fragen: zugänglich für wen — und womit durchsuchbar?

Quelle: netzpolitik.org — FAQ: Das Überwachungspaket der Bundesregierung

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19. Juni 2026

Die Chatkontrolle stirbt nicht, sie wird freiwillig

Am 29. Juni soll, wenn es nach der zyprischen Ratspräsidentschaft geht, der lange Trilog zur EU-Verordnung gegen sexuellen Kindesmissbrauch abgeschlossen werden — die, die alle nur „Chatkontrolle“ nennen. Die Präsidentschaft endet am 30. Juni; man will vorher fertig werden. Und die Schlagzeile steht praktisch schon: Verschlüsselung gerettet, der Zwang zum Mitlesen ist vom Tisch.

Das ist nicht einmal falsch. Nach allem, was aus den Verhandlungen dringt, lehnen Rat und Parlament ein verpflichtendes Client-Side-Scanning — das Aufbrechen verschlüsselter Messenger direkt auf dem Gerät — inzwischen ab. Wer vor zwei Jahren noch vor der flächendeckenden Pflicht gewarnt hat, alle Chats durchleuchten zu lassen, darf das als Erfolg verbuchen. Die anlasslose Vollüberwachung per Gesetzeszwang kommt vorerst nicht.

Nur: Abgeschafft wird die Überwachung damit nicht. Sie wird umetikettiert. Was als Pflicht scheitert, kehrt als „freiwillige“ Maßnahme zurück — und „freiwillig“ heißt hier, dass Google, Meta und Microsoft das Scannen ohnehin längst tun. Die befristete Ausnahmeregelung dafür ist am 3. April ausgelaufen; das Parlament hat ihre Verlängerung mit 311 zu 228 Stimmen abgelehnt. Die Konzerne haben angekündigt, trotzdem weiterzuscannen. Der Ratstext will genau das auf Dauer stellen: aus einer befristeten Notlösung, gegen die man protestieren konnte, wird der gesetzlich abgesegnete Normalzustand.

Das ist der eigentliche Kunstgriff. Eine Pflicht hat Gegner, Fristen, einen Aufschrei. Ein „freiwilliges“ Dauerangebot hat nichts davon. Es macht keine Schlagzeile mehr, wenn ein Konzern tut, was er ohnehin darf. Die Überwachung verschwindet nicht — sie hört nur auf, ein Skandal zu sein.

Und sie kommt nicht mit leeren Händen. Der Preis für den Verschlüsselungsfrieden wird an anderer Stelle fällig: eine Alterskontrolle. Wer prüfen will, wie alt ein Nutzer ist, muss ihn identifizieren — das Ende der anonymen Nutzung, durch die Seitentür, während vorne alle über Verschlüsselung reden. Ein Überwachungsinstrument geht, ein anderes kommt, und über das zweite spricht kaum jemand.

Dass das Ganze unmittelbar vor dem Ende der zyprischen Ratspräsidentschaft über die Bühne gehen soll, passt ins Bild. Beschlüsse, die niemandem gefallen sollen, fasst man gern dann, wenn das Zeitfenster knapp und die Aufmerksamkeit anderswo ist.

Nichts davon ist beschlossen, solange der Trilog läuft; der Text vom 29. Juni liegt noch nicht vor, und Verhandlungen kippen. Der Punkt ist nicht die Panik. Der Punkt ist, die Schlagzeile zu lesen, die noch nicht geschrieben ist — und die Frage zu stellen, die sie auslassen wird: Wenn der Zwang fällt und das Scannen bleibt, was genau wurde dann gewonnen, und was wurde dafür hineingeschrieben, während alle auf die Verschlüsselung geschaut haben?

Quelle: netzpolitik.org — Trilog zur Chatkontrolle

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