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16. Oktober 2026

Wer bleibt, hat zugestimmt

Nachtrag vom 27. Oktober 2026. Dieser Beitrag beschreibt die Fassung, die am Morgen des 16. Oktober auf Metas Vorschauseite stand. Noch am selben Tag hat Meta die Klausel umgeschrieben, am 23. Oktober das Datum verschoben. Beides der Reihe nach.

Das Wort. Der Satz, dass Meta Inhalte von deiner Website „zum Trainieren“ verwenden darf, ist gestrichen. Das Wort „train“ kommt auf der Vorschauseite nicht mehr vor, ich habe sie am 27. Oktober noch einmal abgerufen. Die Erlaubnis endet jetzt so, in meiner Übersetzung: Meta darf die Website aufrufen, indexieren, analysieren, sammeln und crawlen, „um Werbe- und Geschäftsprodukte bereitzustellen, zu entwickeln, zu verbessern, zu erforschen und zu pflegen“ und um die Integrität und Sicherheit seiner Produkte zu wahren. Geblieben ist der Rest: die Scraper, Bots und Crawler, die Test-Anmeldedaten, das regelmäßige Abholen neuer Inhalte. Und „entwickeln“. Der Medienanwalt Matt Topic sagte Nieman Lab, „entwickeln“ sei weit genug, um „trainieren“ einzuschließen (Quartz, 19. Oktober). Meta sagt, am Crawling ändere sich nichts, und die robots.txt werde weiter beachtet. Im Vertrag steht das Wort weiterhin nicht.

Das Datum. Am 23. Oktober hat Meta das Inkrafttreten vom 30. Oktober auf den 20. November 2026 verschoben. Man brauche mehr Zeit, um Partnern zu erklären, „was sich ändert und was nicht“, sagte ein Sprecher Nieman Lab und Digiday. Die Vorschauseite trägt seither oben den Hinweis, die Änderungen gälten ab dem 20. November 2026; in der Fußzeile der britischen Fassung stand am 27. Oktober noch der 30. Oktober. Den Verlegerverbänden in den USA und in Europa reicht die Streichung nicht, weil „entwickeln“ bleibt und ein Nein ohne Kontoverlust weiter nicht vorgesehen ist. Die britische Wettbewerbsbehörde spricht mit Meta, die EU-Kommission hat die Verschiebung begrüßt und prüft.

Was unten überholt ist. „Ab dem 30. Oktober“ heißt jetzt „ab dem 20. November“, und der Absatz über das Wort „Trainieren“ beschreibt einen Satz, der so nicht mehr im Vertrag steht. Ich habe die Stellen markiert und lasse sie stehen, so stand es am 16. Oktober da. Was ich damit mache, bleibt: Der Vorbehalt für meta-externalagent steht in meiner robots.txt, das Geschäftskonto behalte ich, und die vertragliche Tür ist weiter offen. Sie hat nur ein neues Schild.

Der Beitrag vom 16. Oktober, unverändert bis auf die Markierungen:

Ich habe ein Instagram-Konto für diesen Blog. Es ist ein Geschäftskonto, weil nur ein Geschäftskonto die Karussells per Programm veröffentlichen darf. Im Profil steht die Adresse dieser Seite. Ab dem 30. Oktober gilt für das Konto ein neuer Vertrag, und in dem steht ein Absatz über meine Website. (Überholt: Seit dem 23. Oktober heißt es ab dem 20. November, siehe Nachtrag.)

Was in dem Absatz steht. Meta hat die Commercial Terms aktualisiert. Sie gelten für jede geschäftliche Nutzung von Facebook und Instagram, nach der neuen Fassung auch von WhatsApp. Im Abschnitt über die Rechte, die du Meta einräumst, steht neu, in meiner Übersetzung: Du ermächtigst Meta, automatisierte Software einzusetzen, „wie Web-Scraper, Bots, Robots, Spider, Crawler und User Agents“, und Test-Anmeldedaten anzulegen, um die Domains, Webseiten und URLs, die mit deinen Produkten oder Dienstleistungen verbunden sind, aufzurufen, zu indexieren, zu analysieren, zu sammeln und zu crawlen. Und Meta darf „jegliche Inhalte von diesen Domains, Webseiten oder URLs verwenden, um die Meta-Produkte bereitzustellen, zu entwickeln, zu verbessern, zu erforschen, zu trainieren und ihre Integrität zu wahren“. (Überholt: So stand es am 16. Oktober vormittags. Seit dem Abend fehlt dieser Satz, siehe Nachtrag.)

Drei Wörter lohnen den zweiten Blick. „Verbunden“: Welche Website zu einem Konto gehört, sagt der Text nicht. Die im Profil, vermutlich. Die in der Anzeige? Die des Mutterkonzerns? „Test-Anmeldedaten“: Meta darf sich Zugänge anlegen, also auch dorthin sehen, wo eine Anmeldung davor liegt. „Trainieren“: Das Wort steht nur hier. Für das, was du auf Instagram selbst postest, erlaubt derselbe Vertrag „entwickeln, verbessern, erforschen“. Trainieren darf Meta mit dem, was es von deiner Website holt. (Überholt: Das Wort ist seit dem 16. Oktober gestrichen, siehe Nachtrag.)

Wie man widerspricht. Gar nicht. Einen Haken gibt es nicht, einen Widerspruch nicht, das Wort robots.txt kommt im Vertrag nicht vor. Die Klausel über Aktualisierungen sagt: Wer nach der Ankündigung weiter geschäftlich nutzt, stimmt zu. Wer nicht einverstanden ist, „kann“ die geschäftliche Nutzung einstellen. In der alten Fassung stand an dieser Stelle noch „muss“. Für Konten in der EU nennt die Seite genau eine Besonderheit, einen Streitbeilegungsweg nach dem Digital Markets Act. Ein Weg zum Streiten, kein Knopf zum Abwählen.

Wen das trifft. Nieman Lab hat die Klausel am 15. Oktober drei Juristen vorgelegt. Praktisch jede Redaktion führt ein Geschäftskonto bei Meta, Nieman Lab auch. Der Medienanwalt Matt Topic nannte sie eine bemerkenswerte Bestimmung, um sie in Nutzungsbedingungen zu vergraben, weil sie Meta Zugang zu Material gebe, das auf einem Lizenzmarkt viele Millionen Dollar kosten würde. Ob ein Gericht das durchsetzt, sei unklar, „but publishers should assume that it would be enforceable“. Der Rechtsprofessor James Grimmelmann fasste es kürzer: „absurdly broad“. Meta sagte dem Blatt, man führe nur zusammen, was bisher verstreut in anderen Bedingungen stand, am Crawling ändere sich nichts.

Die zwei Türen. In Deutschland ist das Durchsuchen von Websites für Text und Data Mining erlaubt, § 44b UrhG sagt das ausdrücklich, solange der Rechteinhaber es sich nicht vorbehält. Der Vorbehalt bei Online-Inhalten „ist nur dann wirksam, wenn er in maschinenlesbarer Form erfolgt“. Das ist die technische Tür, und ihr Schloss heißt robots.txt. Metas Entwicklerseite listet fünf eigene Crawler. Der fürs Training heißt meta-externalagent, und Meta schreibt selbst: Wer ihn aussperren will, trägt ihn in die robots.txt ein. Zwei andere dürfen die Datei laut derselben Seite umgehen, der eine für Linkvorschauen bei Sicherheitsprüfungen, der andere immer dann, wenn ein Nutzer oder ein KI-Agent eine Seite holen lässt.

Der neue Vertrag öffnet eine zweite Tür, die vertragliche. Wer das Konto behält, hat eingewilligt. Was gilt, wenn die technische Tür zu ist und die vertragliche offen? Das steht nirgends, und darauf verlassen würde ich mich nicht.

Was ich damit mache. Meine robots.txt hatte bis heute zwei Zeilen: alle Crawler, alles erlaubt. Seit heute steht darin ein Vorbehalt für meta-externalagent. Das ist die Form, die Meta selbst nennt, und die maschinenlesbare, die das Gesetz verlangt. Ob sie gegen den Vertrag hält, weiß ich nicht. Das Geschäftskonto behalte ich, vorerst. Es ist der Kanal, über den dieser Blog Leser findet, und genau das ist der Lock-in: Der Preis für die Sichtbarkeit ist die Website. Meta muss mir nichts wegnehmen. Es reicht, dass ich bleibe.

Welche Website hängt an deinem Geschäftskonto, und was steht in ihrer robots.txt?

Quelle: Meta Commercial Terms, aktualisierte Fassung mit Wirkung zum 30.10.2026; Meta Web Crawlers (Entwicklerdokumentation); Nieman Lab, 15.10.2026, über Zweitquellen; § 44b UrhG; Nachtrag 27.10.2026: Meta Commercial Terms Preview (Abruf 27.10.2026, Archivfassungen 17.10. und 23.10.2026); Nieman Lab, 26.10.2026; Digiday, 26.10.2026; PPC Land, 24.10.2026; Quartz, 19.10.2026

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