Der Grund war Kalifornien
Am 1. Oktober hat eine Bundesrichterin in Oklahoma eine Polizeiabfrage für verfassungswidrig erklärt. Es ging um eine Suche im Kennzeichennetz von Flock Safety. Sara E. Hill vom Bundesbezirksgericht für den Norden Oklahomas nennt das System „a type of indiscriminate mass surveillance“, also eine Form unterschiedsloser Massenüberwachung. Als Erste berichtete 404 Media, TechCrunch zog am 3. Oktober nach.
Ein Kennzeichen, fünfzig Sichtungen
Im Mai fiel einem Deputy des Tulsa County Sheriff's Office ein Mazda mit kalifornischem Kennzeichen auf. Freddie Alaniz fuhr hinterher und fragte die Flock-Datenbank ab. Als Zweck gab er laut Reason „traffic violation“ und „investigation“ an. Bekannt war ihm zu diesem Zeitpunkt nur das Kennzeichen. Das Gericht hält fest: Der einzige Grund für die Suche war, dass das Kennzeichen aus Kalifornien kam.
Die Abfrage brachte mehr als fünfzig Sichtungen des Wagens in einem Monat, verteilt über mehrere Bundesstaaten. Sie zeigten eine Fahrt von Oklahoma bis an die Grenze zwischen Kalifornien und Arizona und zurück. Alaniz hielt die Fahrerin Melisa Kyle an, verlängerte die Kontrolle und ließ einen Spürhund holen. Im Auto lagen 91 Pfund Methamphetamin, gut 41 Kilogramm.
Die Richterin hat alles ausgeschlossen, was ab der Abfrage gewonnen wurde. Das schließt die Drogen ein.
Man kann dieses Ergebnis unbequem finden. Hill hat das vorausgesehen. Laut 404 Media schreibt sie: „The Fourth Amendment requires courts to draw a line when the cost is too great.“ Der Vierte Verfassungszusatz verlangt also, eine Grenze zu ziehen, wenn der Preis zu hoch wird. Dass ein Fund nicht verwertet werden darf, ist kein Versehen des Rechtsstaats. Genau das kostet diese Grenze.
Was die Richterin schreibt
Flock sei „a tool that collects information about all vehicles that pass by any network-connected camera at all times“: ein Werkzeug, das jederzeit jedes Fahrzeug an jeder angeschlossenen Kamera erfasst. Ein Verdacht gegen bestimmte Fahrzeuge geht der Erfassung nicht voraus. Er entsteht erst bei der Abfrage. Hill folgert daraus, dass man auch in der Öffentlichkeit erwarten darf, nicht dauerhaft mit dem Schleppnetz verfolgt zu werden: „Freedom from persistent, dragnet-style surveillance while in public … is a reasonable expectation“. Wer in diese Erwartung eingreift, braucht einen Durchsuchungsbeschluss.
Das klingt selbstverständlich, ist es in den USA aber nicht. Dort fragen Gerichte seit Jahrzehnten, ob man auf öffentlicher Straße überhaupt Privatsphäre erwarten darf. Im September urteilte ein Bundesgericht in Kalifornien laut Reason, eine Flock-Abfrage sei gar keine Durchsuchung. Am 2. Oktober, einen Tag nach Hill, wies ein Gericht des Bundesstaats Kalifornien eine Klage gegen das Kameranetz von San José ab, wie Reason berichtet. Hills Urteil ist kein bindender Präzedenzfall. Flock war am Verfahren nicht beteiligt. Ein Sprecher ließ aber ausrichten, das Urteil widerspreche „the overwhelming weight of authority“, also der klar überwiegenden Rechtsprechung. Man erwarte, dass es aufgehoben wird.
Das Netz gehört der Firma. Bemerkenswert ist, wo die Daten lagen. Die fünfzig Sichtungen hatte nicht der Sheriff gesammelt. Sie kamen aus dem Netz eines privaten Anbieters, der Kameras und Abfragen an Behörden verkauft. Ein Deputy in Tulsa sieht darin, wo ein Auto vor drei Wochen in Arizona unterwegs war. 404 Media hat Protokolle eingesehen und spricht von mehr als 100.000 Flock-Suchen im Monat ohne Durchsuchungsbeschluss. Wie viele Kameras es insgesamt gibt, steht auf der Website von Flock nicht. Dort steht, die Daten würden standardmäßig nur noch 7 statt 30 Tage gespeichert. Ab wann das gilt, steht dort nicht. Bei sieben Tagen hätte die Abfrage jedenfalls keinen Monat gezeigt.
Karlsruhe fragt früher. In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht die automatische Kennzeichenkontrolle schon geprüft. Im Beschluss vom 18. Dezember 2018 zum bayerischen Polizeigesetz steht: Ein Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung liegt schon in der Erfassung, auch wenn das Kennzeichen keinen Treffer ergibt. Wer vorbeifährt, wird überprüft. Er fährt nur weiter, weil nichts gegen ihn vorliegt. Kontrollen „ins Blaue hinein“ sind grundsätzlich unzulässig. Die Bürger sollen nicht dem „Gefühl eines ständigen Überwachtwerdens“ ausgesetzt sein.
Hill setzt bei der Abfrage an, Karlsruhe bei der Kamera. Für die USA ist ihr Urteil ein Fortschritt. Nach deutschem Maßstab wäre es die Untergrenze. Diese Grenze hängt aber an Gerichten und Gesetzen, nicht an der Technik. Ein Netz wie das von Flock frage ich deshalb zuerst: Wer darf hineinsehen, und muss er dafür einen Grund nennen, den jemand prüft?
Im Suchfeld stand „investigation“. Gemeint war Kalifornien.