„Freiwillig, bis Silvester“
Es gibt Wörter, an denen man erkennt, dass gerade etwas schiefgeht, und „Partnerschaft“ ist eines davon. Die EU-Kommission verhandelt seit dem Jahreswechsel mit den Vereinigten Staaten ein Rahmenabkommen namens Enhanced Border Security Partnership. Es soll amerikanischen Behörden bei der Einreisekontrolle Zugriff auf nationale Polizei- und Einwanderungsdatenbanken der EU-Staaten geben, einschließlich der biometrischen. Zustimmen muss, wer im Programm für visumfreie Einreise bleiben will, und zwar bis zum 31. Dezember dieses Jahres. Wer die Frist verstreichen lässt, dessen Staatsangehörige beantragen künftig wieder ein reguläres Besuchervisum — mit Gebühr und persönlichem Termin in der Botschaft.
Eine Vereinbarung, die man unter Androhung eines Nachteils bis zu einem Stichtag unterschreibt, ist vieles, aber keine Partnerschaft. Matthias Monroy hat den Vorgang gestern auf netzpolitik.org aufgeschrieben; die Grundlage ist ein Entwurf, den die Bürgerrechtsorganisation Statewatch im Mai öffentlich gemacht hat. Ohne dieses Leck wüssten wir über den Inhalt praktisch nichts — was für sich genommen schon eine Aussage über das Verfahren ist.
Der Inhalt lohnt das Hinsehen. Abgefragt werden können nach dem Entwurf Datensätze zu strafrechtlichen Verurteilungen, zu Gefahren für die nationale Sicherheit, zu terroristischen Bedrohungen und zu Verstößen gegen das Einwanderungsrecht. Als Anlass genügt, dass „Grund zu der Annahme besteht“, die Einreise könne eine ernsthafte und unmittelbare Gefahr darstellen. Das ist keine Schwelle, das ist eine Formulierung. Wer entscheidet, wann dieser Grund vorliegt, steht nicht in der Norm, sondern in der Praxis der abfragenden Behörde — und die sitzt in diesem Fall nicht hier.
Das schwerwiegendste Detail ist zugleich das unscheinbarste und steht in der Aufsichtsklausel: Die Kontrolle soll „kumulativ“ durch behördeninterne Stellen erfolgen. Man muss das zweimal lesen. Der europäische Datenschutz beruht darauf, dass eine Stelle prüft, die nicht selbst verarbeitet — Unabhängigkeit ist nicht Beiwerk der Kontrolle, sondern ihr Inhalt. Max Schrems, der diesen Punkt vor dem Europäischen Gerichtshof zweimal erfolgreich vorgetragen hat, weist genau darauf hin: Aufsicht innerhalb der Behörde ist keine unabhängige Aufsicht, und der Rechtsweg für Betroffene scheitert in den USA regelmäßig schon daran, dass man in Datenschutzsachen gar nicht erst klagebefugt ist. Ein Recht, das man nicht geltend machen kann, ist eine Absichtserklärung.
Dazu kommt, worauf der europäische Dachverband EDRi in einem offenen Brief im Juli hingewiesen hat: Dem Entwurf fehlt ein belastbarer Diskriminierungsschutz, auch mit Blick auf politische Meinungen. Das ist keine theoretische Sorge. Wenn Abfragen an Risikobewertungen hängen und in die Bewertung einfließt, was jemand öffentlich äußert, dann wird die Frage, welche Meinung als Risiko gilt, von der Regierung beantwortet, die abfragt. EDRi nennt Kritik an der amtierenden US-Regierung, Eintreten für Transgender-Rechte und Teilnahme an Gaza-Protesten als Beispiele — und formuliert die Bewertung des Verhandlungsstands ungewöhnlich deutlich: Der ausgehandelte Text spiegele fast vollständig die US-Forderungen wider und weiche vom Mandat der Mitgliedstaaten ab.
Es gibt in dieser Geschichte genau eine gute Nachricht, und sie ist eine über Schadensbegrenzung. Dass die Kommission überhaupt gemeinsam verhandelt, verhindert, dass jeder Mitgliedstaat einzeln an denselben Tisch gezerrt wird — siebenundzwanzig Verhandlungen gegen dieselbe Gegenseite, jede mit derselben Frist im Nacken, hätten schlechter geendet. Gemeinsam auftreten ist die richtige Antwort auf ein Ultimatum. Sie ändert nur nichts daran, dass es eines ist.
Und damit zum Punkt, an dem dieser Beitrag ausdrücklich nicht in Weltuntergang kippt: Entschieden ist nichts. Das Rahmenabkommen ist ein Entwurf. Ihm müssen das Europäische Parlament und der Rat zustimmen; die konkreten bilateralen Abkommen kommen erst danach, und die Mitgliedstaaten entscheiden nach dem Briefing des Parlaments selbst mit, welche Daten sie überhaupt einbeziehen. Irland und Dänemark stehen aus strukturellen Gründen außerhalb. Das ist kein beschlossener Zugriff, das ist eine laufende Verhandlung mit offenem Ausgang und mehreren Stellen, an denen jemand Nein sagen kann. Wer das jetzt schon als beschlossene Sache beschreibt, nimmt dem Parlament die Rolle ab, die es noch hat.
Bleibt die Frage, die unter dem Vorgang liegt und über ihn hinausreicht. Ein Recht, das man gegen eine Reiseerleichterung eintauscht, war nie ein Recht, sondern eine Vergünstigung — und Vergünstigungen werden neu verhandelt, sobald sich die Machtlage ändert. Der Preis wird hier nicht in Geld genannt, sondern in Zugriff, und er wird nicht von denen bezahlt, die verhandeln, sondern von jedem, dessen Fingerabdruck in einer nationalen Datenbank liegt und der irgendwann einen Flug bucht. Wie beim „freiwilligen“ Scannen privater Nachrichten im Sommer gilt: Die Vokabel, die den Vorgang harmlos klingen lässt, ist immer die, auf die man schauen sollte. Damals war es „freiwillig“. Diesmal ist es „Partnerschaft“.
Souveränität heißt nicht, keine Abkommen zu schließen. Sie heißt, sie nicht unter Frist zu unterschreiben.
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