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20. September 2026

Der Schlüssel lag im Gerät

Am Mittwoch haben 404 Media und WIRED gemeinsam berichtet: Eine Gruppe, die sich stegan0gram nennt, hat eine Kennzeichenkamera des US-Anbieters Flock Safety von ihrem Platz über einer Straße gerissen, den Speicher fast vollständig kopiert und die Daten den beiden Redaktionen sowie dem Leak-Archiv DDoSecrets übergeben. Dort liegen sie seit demselben Tag. 28,55 Gigabyte, Abbilder der Partitionen eines Geräts, das bis eben im Dienst war.

Was Flock ist. Ein privates Überwachungsnetz, vermietet an Polizeibehörden, Gemeinden und Nachbarschaften. TechCrunch nennt rund 130.000 Kennzeichenleser im ganzen Land, das Unternehmen selbst spricht von mehr als 20 Milliarden Fahrzeugscans im Monat. Standardspeicherfrist sind 30 Tage, abgefragt wird über Behördengrenzen hinweg. 2025 ließ ein Sheriffbüro in Texas für die Suche nach einer einzelnen Frau rund 83.000 Kameras im ganzen Land abfragen.

Was auf dem Gerät lag. Nach den Berichten die Protokolle von 21 Tagen: rund 50.000 erfasste Fahrzeuge, 1,6 Millionen Einzelbilder, dazu tausende kurze Videoclips. Die Software erkennt nicht nur Kennzeichen, sondern Fahrzeuge, Personen und Fahrräder, und sie vermerkt zu jeder Erkennung, wo im Bild sie liegt und wie sicher sich das Modell ist. Eine aktive Gesichtserkennung haben die Redaktionen nicht gefunden.

Und der Schlüssel. Flock versichert auf seiner Website, alle Aufnahmen und Metadaten seien über ihren gesamten Lebenszyklus verschlüsselt, vom Gerät bis zu den Servern bei Amazon. Auf dem Gerät lägen Bilder nur vorübergehend, bis sie hochgeladen sind. Das mit der Verschlüsselung stimmt sogar. Nur lag der Schlüssel nach den Berichten in einem unverschlüsselten Bereich desselben Speichers. Das ist ein Tresor mit aufgeklebter Kombination. Und wie „nur vorübergehend“ zu drei Wochen Material passt, erklärt das Unternehmen in den Berichten, die ich lesen konnte, nicht.

Der Rest ist Archäologie. Micah Lee hat sich die Software angesehen. Android 8.1 von 2017. Sicherheitsupdates auf dem Stand vom 5. Juni 2018. Ein Linux-Kernel, der seit 2019 nicht mehr gepflegt wird. In einer Bibliothek, die sich 19 der 20 Flock-Apps auf dem Gerät teilen, stehen Zugangsdaten im Klartext, darunter ein API-Schlüssel und das Geheimnis für den Anmeldedienst. Lee nennt öffentlich dokumentierte Lücken dieser Softwarestände, für die fertige Exploits existieren. Nach seiner Auswertung hing die Kamera in Wauwatosa, Wisconsin. Das ist kein vergessener Router im Keller. Das ist ein Gerät, dessen Aufnahmen vor Gericht landen. Was ist so ein Bild wert, wenn das Betriebssystem dahinter seit acht Jahren kein Sicherheitsupdate gesehen hat?

Jetzt der unbequeme Teil. Das Gerät wurde gestohlen. Flock hat recht, wenn es erklärt, das unbefugte Entfernen und Manipulieren einer Kamera sei illegal. Zu den Befunden selbst sagt das Unternehmen, über sein Meldeverfahren für Sicherheitslücken sei nichts eingegangen, für eine Bewertung fehlten die Details. Und die 28 Gigabyte stehen öffentlich im Netz, nach Angaben des Archivs einschließlich aufgezeichneter Medien. Das sind Bilder von Leuten, die in Wisconsin zur Arbeit gefahren sind und nie gefragt wurden. Erst nicht von Flock, dann nicht von den Aktivisten. Ich verlinke den Datensatz deshalb nicht. Aber genau das ist der Punkt, den diese Branche nie einpreist: Wer Daten erhebt, erhebt sie für jeden, der irgendwann herankommt. Das Sicherheitsmodell dieser Kamera lautete: Es wird schon keiner eine Leiter holen.

Die Stimmung kippt ohnehin. Anfang September hat Floridas Verkehrsministerium laut TechCrunch angekündigt, Kennzeichenleser nicht mehr zu nutzen, und 30 Tage für den Abbau gesetzt. Das Büro des texanischen Gouverneurs wies die Landesbehörden an, keine Flock-Kameras mehr zu finanzieren, und verwies auf Missbrauch, etwa den Fall eines Polizisten in Lufkin, der wegen unbefugter Datenbankabfragen in hundert Punkten angeklagt ist. Das sind nicht Berkeley und Portland. Das sind Florida und Texas.

Und hier? Ein Netz wie das von Flock ließe das deutsche Recht so nicht zu. § 163g der Strafprozessordnung erlaubt die automatische Kennzeichenerfassung nur bei Anhaltspunkten für eine Straftat von erheblicher Bedeutung und auf Anordnung der Staatsanwaltschaft. Der entscheidende Satz lautet: „Die automatische Datenerhebung darf nur vorübergehend und nicht flächendeckend erfolgen.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte schon 2008 zwei Landesregelungen für nichtig erklärt. Dass die Praxis trotzdem ausfranst, hat Brandenburg gezeigt. Dort lief das System KESY von 2017 bis Mitte 2021 im „Aufzeichnungsmodus“ und speicherte auf Vorrat, wer über die Autobahn fuhr, bis das Landgericht Frankfurt (Oder) das 2022 für rechtswidrig erklärte.

Die eigentliche Frage hängt in Frankfurt. Seit Juli 2025 kann die hessische Polizei im Bahnhofsviertel Kamerabilder in Echtzeit per Gesichtserkennung nach gesuchten Personen durchsuchen. Nach Recherchen von netzpolitik.org stehen 29 der 70 Kameras, die in Frankfurt den öffentlichen Raum erfassen, in diesem Viertel, 19 davon eignen sich für die Gesichtserkennung. Inzwischen hängen auch Hauptwache und Konstablerwache am System. Jede Suche braucht einen richterlichen Beschluss, gesucht wurde so bisher nach einer „niedrigen zweistelligen Anzahl“ von Personen, die Bilder bleiben 14 Tage gespeichert. Innenminister Poseck will das hessenweit, Bundesinnenminister Dobrindt an den Bahnhöfen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte klagt mit zwei Vorstandsmitgliedern des Vereins Doña Carmen vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt. Über die Pläne des Bundes habe ich im Juni geschrieben.

Ich unterstelle der hessischen Polizei nicht den Patchstand von Flock. Ich kenne ihn schlicht nicht, und genau das ist das Problem. Welche Software läuft auf diesen Kameras, wie alt ist sie, wo liegen die Schlüssel, wer prüft das von außen? In Wisconsin kennt man die Antwort jetzt, weil jemand eine Straftat begangen hat. In Frankfurt ginge es auch anders, mit einem unabhängigen Sicherheitsaudit, dessen Ergebnis veröffentlicht wird. Eine Kamera, die Gesichter abgleicht, ist kein Haushaltsgerät. Sie ist ein Computer am Mast. Und Computer werden irgendwann geöffnet. Offen ist nur, von wem, und was dann drin liegt.

Quelle: Micah Lee, 16.09.2026; 404 Media und WIRED, 16.09.2026; netzpolitik.org, 22.04.2026

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